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Geben Sie Haus- und Wildtieren Ihre Stimme! Jagdreform in Nordrhein-Westfalen könnte Vorreiter für weitere Bundesländer werden
 
Im Herbst vergangenen Jahres haben wir Sie über die laufende Novellierung des Jagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen informiert. Gleichzeitig haben wir Ihnen unsere Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen vorgestellt und Sie gebeten, uns bei der Durchsetzung der Ziele mit Ihrer Stimme zu unterstützen. Jetzt haben wir die Unterschriftenaktion bis zum 26. Januar 2015 verlängert und möchten Sie noch einmal bitten, falls noch nicht geschehen, den Schutz von Haus- und Wildtieren mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

 

Zusammen mit dem BUND, dem Deutschen Tierschutzbund, den Menschen für Tierrechte und weiteren Tier- undUmweltschutz-verbänden setzen wir uns für eine grundlegende Reform des Jagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen ein. Unser Ziel: eine sich an ökologischen Prinzipien und am Tierschutz orientierende Jagdgesetzgebung. Wir haben hierfür zehn Eckpunkte definiert, die berücksichtigt werden müssen, damit dem Tier- und Naturschutz sowie den Ankündigungen des Koalitionsvertrags, das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz auszurichten, entsprochen werden kann.

Alle Punkte der Resolution sind wichtig und zum Wohl der Tiere unumgänglich. Für TASSO steht jedoch die Beendigung des Haustierabschusses durch Jäger gleich an erster Stelle.

 

Das Wohl der Tiere ist bei TASSO Herzenssache

TASSO engagiert sich rund um die Uhr, um entlaufene Haustiere wohlbehalten und gesund zu ihren Besitzern zurückzubringen. Darum möchten wir alles dafür tun, damit Haustiere nicht zu Opfern der Jagd werden. Allein im vergangenen Jagdjahr wurden laut Angaben des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen fast 8.000 Hauskatzen und 51 Hunde von Jägern erschossen. Eine mögliche Dunkelziffer dürfte sogar weitaus höher sein. Das Gesetz macht es möglich. Laut geltendem Recht dürfen abgeschossen werden: Hauskatzen, wenn sie sich mehr als 200 Meter vom letzten Haus entfernt aufhalten und Hunde, wenn sie „wildernd“ im Jagdbezirk angetroffen werden. Gerechtfertigt wird der Haustierabschuss mit dem Schutz der Wildtiere.

 

Probleme erkennen, Alternativen aufzeigen und umsetzen TASSO weiß seit vielen Jahren, dass die meisten Hauskatzen in dicht besiedelten Gebieten leben, in denen gar keine Jagd stattfindet. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Katzen keine Gefahr für die Population der in den Gärten lebenden Vögel darstellen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ergeben, dass sich das Problem der Streunerkatzenpopulation nur durch die Kastration der Katzen wirksam bekämpfen lässt. Viele Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und auch die Landesregierung haben bereits unterstützende Maßnahmen, wie beispielsweise den Erlass von Kastrationsverordnungen und  die Bereitstellung von Fördermitteln für Kastrationen, eingeleitet. Auch TASSO führt regelmäßig Katzenkastrationsaktionen durch. Darüber hinaus setzt sich TASSO für die bundesweite Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für Hauskatzen mit Freigang ein, um der unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen entgegenzuwirken. Aber auch bei Hunden gibt es tierschutzkonforme Alternativen zum Abschuss. Wildernde Hunde gelten nach der Landeshundeverordnung sogar als „gefährlich“. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an strenge Auflagen geknüpft. Die Einführung eines Sachkundenachweises, den TASSO bereits seit Jahren fordert und der belegt, dass der Hund erzogen und der Halter ausreichend Sachkunde für die Haltung mitbringt, kann hier ebenfalls Abhilfe schaffen. Für wildlebende Tiere besteht dann keine Gefahr mehr.

 

Unterstützen auch Sie die Resolution und unterschreiben Sie für eine grundlegende Reform des Jagdrechts. Geben Sie den Tieren eine Chance! Alle Punkte der Resolution sowie das Unterschriftenformular finden Sie hier:

http://www.bund-nrw.de/kampagne_jagdreform_jetzt/#c113323

 

Denn: Die Jagdreform in Nordrhein-Westfalen könnte Vorreiter für weitere Bundesländer werden, da in diesem Jahr ebenfalls eine Novellierung in Schleswig-Holstein und des Bundesjagdgesetzes geplant sind sowie 2016 in Niedersachsen. Wichtig: Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail. Damit Ihre Stimme gezählt wird, müssen Sie Ihre Unterschrift mit Klick auf den darin enthaltenen Link bestätigen. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung!
 
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Presse-Mitteilung

 

Mit dem Hund in den Urlaub: Darauf sollten Sie achten

 

Vor dem Start in den wohlverdienten Sommerurlaub gibt es immer genug zu planen und zu organisieren. Wer mit seinem Hund verreisen will, muss auch dessen Wohlergehen während der Fahrt und am Urlaubsort ganz besonders im Auge haben. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise:

„Ganz wichtig ist die Registrierung des Hundes in unserer Datenbank“, betont Philip McCreight, Leiter von TASSO. Sollte das Tier während der Autofahrt oder am Urlaubsort weglaufen, lässt es sich über die registrierten Angaben schneller wiederfinden und exakt dem Besitzer zuordnen. „Sicherster Weg zur Identifizierung ist der vom Tierarzt unter die Haut des Vierbeiners eingesetzte Transponder mit eindeutiger Kennung“, so McCreight weiter. „Beispielsweise der Minitransponder, der nur etwa so groß ist wie ein Reiskorn.“ Die mit einem speziellen Scanner ausgelesenen Daten könne ein Tierheim oder Tierarzt an TASSO durchgeben, der Verein würde dann sofort den Besitzer per Handy über den Fund informieren. „Dieser Service ist für alle Beteiligten vollkommen kostenlos“, betont er.

Damit es gar nicht erst zum Ausbüxen kommt, empfiehlt der Tierschutzexperte, den Hund nicht nur bei Pausen während der An- und Abreise, sondern auch während der ersten Tage am Urlaubsort nicht ohne Leine laufen zu lassen: „Die unbekannte Umgebung macht manche Tiere so nervös, dass sie die Kommandos ihres Besitzers überhören und aufgeschreckt die Flucht ergreifen.“ Dies würde nicht nur dem Hund und seiner Familie den Urlaubsspaß verderben, in der Nähe stark befahrener Straßen oder der Autobahn könne dies auch ganz schlimme Folgen haben, weiß McCreight.

Verantwortungsbewusste Hundebesitzer packen zum Reiseproviant für Kinder und Erwachsene natürlich auch Wasser für den Hund und den passenden Napf. Mit dem Fressen sollte man allerdings vorsichtig umgehen. McCreight: „Dauert die Autofahrt mehrere Stunden, kann dem Hund bei vollem Magen übel werden. Am besten ist es, man füttert ihn vier bis sechs Stunden vor Reiseantritt und dann erst wieder am Urlaubsort. Hunde können diese „Hungerkur“ problemlos ertragen.“

Bei Reisen in Länder der EU zwingend vorgeschrieben sei der EU-Heimtierausweis mit aktuellen Impfdaten, sagt McCreight. Für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, sei zudem die Kennzeichnung mit einem Transponder notwendig („Chippflicht“). Eine Tätowierung werde bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert. „Der Pass enthält neben Angaben zum Halter auch Adresse, Name, Art und Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum, Fellkleid und Daten zu Impfungen.“ Angegeben seien außerdem die Transponder- beziehungsweise Tätowiernummer.

Auf was man sonst noch beim Urlaub mit dem Hund achten sollte, verrät die Checkliste von TASSO:

Vor der Reise:

  • Fahrten und Urlaubsort mit dem Tierarzt besprechen
  • Länderspezifische Vorschriften für bestimmte Hunderassen überprüfen
  • Vorrat an wichtigen Medikamente anlegen
  • Gültigkeit der allgemeinen und länderspezifischen Schutzimpfungen überprüfen und ggf. nachholen
  • Bei Auslandsreisen die Einreisebestimmungen abklären (Botschaft)
  • Wenn notwendig, nur hier erhältliches Futter kaufen
  • Abklären, ob in der gebuchten Unterkunft Hunde überhaupt erlaubt sind

Fürs Gepäck:

  • EU-Heimtierausweis
  • Nummer und Kontaktdaten der eigenen Haftpflichtversicherung und eines Tierarztes im Urlaubsort
  • Transportkorb, Maulkorb (ist in einigen Ländern vorgeschrieben), Leine, Körbchen oder Decke
  • Frisches Trinkwasser in der Flasche, Wassernapf
  • Plastiktüten und Schaufel
  • Futter, Leckereien, Dosenöffner
  • Bürste, Kamm, Handtuch, Spielzeug

Für die Reiseapotheke:

  • Medikamente, die der Hund ständig einnehmen muss
  • Mittel gegen Reisekrankheit und Beruhigungsmittel
  • Mittel gegen Durchfall
  • Wundspray/Desinfektionsmittel
  • Augen- und Ohrentropfen
  • Tücher zum Reinigen von Augen und Pfoten
  • Zeckenzange
  • Verbandmaterial
 

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TASSO-Tipp: Verletztes Haustier gefunden – Das sollten Sie beachten
 
Wenn ein verletztes Fundtier nachts vom Finder zum Tierarzt zur Notfallversorgung gebracht wird, kommt es oftmals zu Diskussionen um die anfallenden Behandlungskosten. Denn generell gilt: Die rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt.
Prinzipiell sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung durch den Finder erfolgte. Diese Situation bringt die Tierärzte in eine Zwickmühle. Entweder ziehen sie den Finder für die Kostenübernahme heran, der sich bei Auffinden des Halters diese dann von ihm erstatten lassen müsste. Die Alternative ist, dass sie die Behandlung kostenlos durchführen. Beide Möglichkeiten stellen im Ergebnis keine gerechte Lösung dar.
 
Das Gesetz sieht vor, dass der Finder vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt oder nachts die Polizei, über den Fund informiert. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier wirklich verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen und bleibt später nicht auf den Behandlungskosten sitzen.
 
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Götting aus dem Jahr 2010 sind die Kommunen dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren aufzukommen. Dies gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe grundsätzlich einem Tierschutzverein übertragen haben. Grundlage dieser Entscheidung war ein Fall aus dem Südharz. Ein Tierarzt hatte die Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Da der Finder beim Tierschutzverein niemand erreicht hatte und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachte er das Tier zum tierärztlichen Notdienst. Der Tierarzt konnte den Katzenhalter nicht ausfindig machen und machte daraufhin die entstandenen Kosten bei der Kommune geltend. Diese lehnte eine Zahlung jedoch rigoros ab. Der Tierarzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Da die Stadt für die Versorgung des Tieres zuständig sei, musste sie dem Tierarzt rund 2000 Euro zahlen.
 
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Vor Gericht: Tödliche Verwechslung -

Jäger erschießt Islandpony statt
Wildschwein

 

Nachdem ein Jäger bereits im August 2012 bei der
Jagd irrtümlich ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und getötet
hatte, hatte die zuständige Waffenbehörde die ihm erteilte waffen- und
munitionsrechtliche Erlaubnis widerrufen. Der Jäger erhob Widerspruch und wandte
sich an das Verwaltungsgericht Berlin. Er begründete seinen Antrag mit folgenden
Argumenten: Es habe sich um nur einen einzigen Fehlschuss gehandelt, bei dessen
Abgabe es zudem schon dunkel gewesen sei. Im Übrigen habe die Staatsanwaltschaft
das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz eingestellt.

Diese Argumente überzeugten das Berliner
Gericht jedoch nicht, da es zu den elementaren Verhaltensregeln eines Jägers bei
der Jagd gehöre, dass er sich vor der Abgabe eines Schusses zu vergewissern
habe, auf welches Tier er schieße. Hierzu habe er das Tier vorher "nach seiner
Art, eventuell auch nach Alter, Geschlecht und Körperzustand zu bestimmen".
Bereits die kleinste Unsicherheit verbiete daher einen Schuss, zumal er von dem
naheliegenden Ponyhof wusste. Erschwerend kam das von dem Jäger selbst
vorgebrachte Argument der Dunkelheit hinzu. Gerade dann, so das Gericht, hätte
er überhaupt nicht schießen dürfen. Das Verwaltungsgericht hat in seiner
Eilentscheidung die Entscheidung der Waffenbehörde bestätigt und dem Jäger die
Zuverlässigkeit abgesprochen. Gegen diesen Beschluss kann der Jäger Beschwerde
beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. (Beschluss vom
23.10.2013, Az. VG 1 L 251.13.)

 

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http://www.tasso.net/Service/Presse/Pressemeldungen

 

Jetzt muss es nur noch umgesetzt werden, damit das Katzenelend in Zukunft eingeschränkt wird!!!!!!!!!!

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Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte:
Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer

verstößt gegen Menschenrechte

 

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR) stellt die Jagd auf Privatgrundstücken gegen den
Willen der Eigentümer eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des
Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Grundstückseigentümer,
die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, dürfen nicht verpflichtet werden,
die Jagdausübung auf ihrem Land zu dulden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Damit gab der Gerichtshof einem
Grundstückseigentümer aus Baden-Württemberg recht, der die Jagd aus
Gewissensgründen ablehnt, aber nach dem Bundesjagdgesetz automatisch Mitglied
einer Jagdgenossenschaft sein und die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen muss.
Nach der deutschen Jagdgesetzgebung sind alle Eigentümer von nicht
eingefriedeten Grundstücken unter einer Fläche von 75 Hektar hierzu
verpflichtet, so auch der Kläger, der im Besitz von zwei einzelnen Grundstücken
unter 75 Hektar ist.

Der Gerichtshof gelangte jedoch zu der
Auffassung, „dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Land zu
dulden, obwohl sie diese aus Gewissensgründen ablehnen, Grundstückseigentümern
eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt“
und folglich eine
Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 vorliegt. Dabei folgte er früheren
Urteilen, die die Situation in Frankreich und Luxemburg betrafen.

„Mit diesem Urteil können sich
Grundstücksbesitzer gegen das Töten von Tieren auf ihrem Land zur Wehr setzen“,
freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO über
diese Entscheidung. „Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die
Jagdgesetzgebung umgehend dem Urteil des EGMR anzupassen.

 

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Vorsicht beim Autofahren:

Gefahr durch Rehwild in der Paarungszeit besonders
hoch

 

Zirka 3.400 Menschen werden jährlich auf
Deutschlands Straßen durch Wildunfälle verletzt. Von Mitte Juli bis Mitte August
hat Rehwild Paarungszeit. Daher gilt in den nächsten Tagen besondere Vorsicht
beim Autofahren. Die Tiere sind in dieser Zeit unaufmerksam. Gefahren, die von
herannahenden Autos drohen, werden nicht wahrgenommen. Autofahrer sind deshalb
angehalten, bei Dämmerung aber auch tagsüber in der Nähe von Waldlichtungen
besonders vorsichtig zu fahren. Bei drückendem Wetter ist das Brunftverhalten
besonders ausgeprägt.

Läuft ein Reh plötzlich über die Straße,
empfehlen Wild-Experten, nicht auszuweichen, sondern das Lenkrad gerade zu
halten, zu hupen, abzublenden und zu bremsen. Natürlich muss der rückwärtige
Verkehr im Auge behalten werden. Die Unfallstelle sollte gesichert und markiert
werden. Außerdem muss die Polizei verständigt werden, und verletztes Wild darf
auf keinen Fall  mitgenommen werden. Auch ein "nur" angefahrenes Tier, das
verletzt flüchtet, muss der Polizei gemeldet werden. Durch die Suche nach dem
Tier kann ihm viel Leid erspart werden.

 

 

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Verwechslungsgefahr: Katzenbaby im Wald

könnte geschützte Wildkatze sein!

 

Schätzungsweise 5.000 Wildkatzen leben in
Deutschland, 3.000 davon allein in Rheinland-Pfalz. Viele Menschen glauben, die
Wildkatze sei eine verwilderte oder ausgesetzte Hauskatze. Beide Katzenarten –
die Wildkatze und unsere Hauskatze – haben jedoch unterschiedliche
Abstammungslinien.

Eine Wildkatze lebt ohne menschliche Hilfe in der
Freiheit. Sie darf daher weder angefasst noch aus ihrer Umgebung gerissen
werden. Auch nicht in bester Absicht. Weil die Babys von Wildkatzen mit ihren
großen blauen Augen natürlich auch süß ausschauen, erwecken sie den
Beschützerinstinkt, wenn sie von Wanderern allein, ohne Mutter gefunden werden.
Wird die Wildkatze dann mit nach Hause genommen – was keinesfalls passieren
sollte – erlebt man nicht selten das für diese Katzenart typische Verhalten. Es
wird gespuckt, gekratzt, gefaucht und geschlagen. Kommt das so verwaiste
Katzenbaby dann wieder in ein Wildfreigehege zurück, muss es mühevoll in
monatelanger Arbeit auf die bevorstehende Auswilderung vorbereitet werden, um
überleben zu können. Wichtige Lerneinheiten der Mutter in der so wichtigen
Prägephase fehlen und machen das  Leben für die Katze in Freiheit doppelt
gefährlich.

Daher gilt:
Bei getigerten
Katzen im Wald immer an eine Wildkatze denken. Auf eine Wildkatze deutet neben
der imposanten Größe auch der buschige Schwanz hin, der meist mit drei schwarzen
Kringeln endet. Die Katze darf auf keinen Fall angefasst werden. Merken Sie sich
den Fundort, und informieren Sie die zuständige Forstbehörde oder eine
Naturschutzbehörde, die die Katze beobachten werden.

 

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TASSO warnt vor Reisen nach
Dänemark

Privatpersonen dürfen freilaufende Haustiere auf
ihrem Grundbesitz erschießen

 

Ein 140 Jahre altes Gesetz sorgt seit Wochen in
Dänemark für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit. Das Feld- und
Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven) erlaubt es dänischen
Grundstückseigentümern, also Privatpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen,
freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Die ersten
Fälle von erschossenen Haustieren gibt es bereits.

Da dieses Gesetz auch deutsche Touristen mit
ihren Hunden betrifft, hat TASSO die aktuellen Vorfälle in Dänemark zum Anlass
genommen, die Dänische Botschaft in Berlin um eine Stellungnahme zu den
umstrittenen Regelungen zu bitten. Die politische Absicht einer raschen Änderung
des Gesetzes ist dem insgesamt eher substanzlosen Antwortschreiben der Botschaft
jedoch nicht zu entnehmen.

"Angesichts der geltenden Rechtslage kann
Hundehaltern gegenwärtig nur von einem Urlaub in Dänemark abgeraten werden, denn
niemand kann mit Sicherheit ausschließen, dass der eigene Vierbeiner zufällig
ein fremdes Grundstück betritt oder überquert
", sagt Mike Ruckelshaus,
tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO. "Die dänische Regierung sollte nun
umgehend eine Novellierung dieses feudalherrschaftlich anmutenden Gesetzes
vornehmen, denn sonst wird das Image Dänemarks als hundefreundliches Ferienland
langfristig großen Schaden nehmen."

Weitere Informationen und die Antwort der
dänischen Botschaft auf unsere Anfrage finden Sie unter www.tasso.net/Daenemark

 

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Schlachttiertransporte: Wie ein
EU-Kommissar seine Glaubwürdigkeit verspielt

 

Am 7. Juni 2012 übergaben Vertreter europäischer
Tierschutzorganisationen dem für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen
EU-Kommissar John Dalli über 1,1 Millionen Unterschriften gegen lange
Schlachttiertransporte.  Die Stimmen waren im Rahmen der 8hours-Kampagne
gesammelt worden. Die Übergabe in Brüssel fand im Beisein zahlreicher
EU-Abgeordneter statt; auch Philip McCreight von TASSO war dabei.

Dabei räumte Kommissar John Dalli ein, dass die
derzeit geltende EU-Tiertransport-Richtlinie 1/2005 keinen ausreichenden Schutz
für die Tiere während der Transporte gewährleiste und kündigte einen
Gesetzentwurf der Kommission bis 2014 an, der auch eine Reduzierung der
Transportdauer beinhalten solle.

Knapp eine Woche später jedoch dementiert
Kommissar Dalli, eine solche Zusage gemacht zu haben. Allerdings sind seine
Aussagen dokumentiert und die Videoaufnahmen seines Interviews unter www.8hours.eu/8hours_de
einzusehen.

„Durch diesen unerhörten und skandalösen
Vorgang hat Kommissar Dalli seiner Glaubwürdigkeit und seinem Amt erheblichen
Schaden zugefügt und darüber hinaus das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in
die europäischen Institutionen massiv gestört“,
sagt Philip McCreight,
Leiter von TASSO e. V. „Das Verhalten von Kommissar Dalli, der sein
politisches Handeln scheinbar nur an den Profitinteressen einiger Weniger, die
mit dem Leid der Tiere Gewinne machen, orientiert, und die Forderung von 1,1
Millionen Menschen und der Mehrheit des Europäischen Parlamentes eklatant
missachtet, trägt genau zu der Politikverdrossenheit bei, die von Politikern
immer wieder beklagt wird.“

Bitte schreiben Sie jetzt an John Dalli und
erinnern Sie ihn an die Einhaltung seiner Zusage. Auf der Internetseite von
8hours finden Sie unter www.8hours.eu/letter_to_dalli_de
einen Formbrief, den Sie als E-Mail verschicken können.

 

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Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte:
Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer

verstößt gegen Menschenrechte

 

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR) stellt die Jagd auf Privatgrundstücken gegen den
Willen der Eigentümer eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des
Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Grundstückseigentümer,
die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, dürfen nicht verpflichtet werden,
die Jagdausübung auf ihrem Land zu dulden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Damit gab der Gerichtshof einem
Grundstückseigentümer aus Baden-Württemberg recht, der die Jagd aus
Gewissensgründen ablehnt, aber nach dem Bundesjagdgesetz automatisch Mitglied
einer Jagdgenossenschaft sein und die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen muss.
Nach der deutschen Jagdgesetzgebung sind alle Eigentümer von nicht
eingefriedeten Grundstücken unter einer Fläche von 75 Hektar hierzu
verpflichtet, so auch der Kläger, der im Besitz von zwei einzelnen Grundstücken
unter 75 Hektar ist.

Der Gerichtshof gelangte jedoch zu der
Auffassung, „dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Land zu
dulden, obwohl sie diese aus Gewissensgründen ablehnen, Grundstückseigentümern
eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt“
und folglich eine
Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 vorliegt. Dabei folgte er früheren
Urteilen, die die Situation in Frankreich und Luxemburg betrafen.

„Mit diesem Urteil können sich
Grundstücksbesitzer gegen das Töten von Tieren auf ihrem Land zur Wehr setzen“,
freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO über
diese Entscheidung. „Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die
Jagdgesetzgebung umgehend dem Urteil des EGMR anzupassen.

 

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Der Test: Wie heiß wird es im Sommer im
Inneren eines Autos?
TASSO-TV gibt Auskunft

 

Die Prognosen, dass der Sommer nun doch noch
kommt, sind zumindest für die nächsten Tage gut. Erleichterung bei den meisten
Menschen, die vom wechselhaften Wetter genug haben. Nur mal schnell zum
Einkaufen gehen, den Hund im Auto lassen, es sind ja nur ein paar Minuten….
Diese Einstellung kann für unsere Vierbeiner sehr schnell den Tod bedeuten.
Deswegen nochmal der dringende Rat von TASSO an alle Tierfreunde: Lassen Sie
Ihren Hund bei sommerlichen Temperaturen nicht im Auto. Auch nicht wenige
Minuten und auch nicht, wenn die Scheibe ein paar Zentimeter offen ist.

TASSO hat den zehnminütigen Selbsttest im Auto
bei nur 25 Grad Celsius  gewagt. "Das ist nichts, was ich meinem Hund je
antun würde
", so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO, nach dem
Test.

Sehen Sie TASSO-TV mit dem neuen Moderator Olly
Hahn und  Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries, die die rechtlichen Aspekte zu
dem Thema erläutert: www.tasso.net/TASSO-TV

 

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Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

 

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.

 

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Rumänisches Verfassungsgericht erklärt 
Euthanasie von Straßenhunden für verfassungswidrig

 

 

Das seit Langem geplante Gesetz zur Tötung der Straßenhunde in Rumänien mit dem schlichten Namen PL 912 ist heute vom Verfassungsgericht zur Überarbeitung an die Abgeordnetenkammer zurück gewiesen worden.

 

 

Das Gericht entschied in seiner Begründung, dass die Euthanasie von gesunden Hunden nicht verfassungskonform sei. Hoffnung für Tausende Hunde!

 

 

"Trotz allem Jubel bei Tierschützern und Tierfreunden muss nun auch intensiv darüber nachgedacht werden, wie den Hunden und letztendlich auch der Bevölkerung geholfen werden kann", so Philip McCreight von TASSO e.V. "Die Zahl der herrenlosen Streuner in Rumänien wird derzeit auf 2 Millionen geschätzt. Das Töten ist mit Sicherheit keine Lösung, das Leben auf der Straße aber auch nicht", weiß McCreight. Petra Zipp vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) kämpft schon seit Jahren für die Straßenhunde in Rumänien. Sie fordert intelligente und langfristige Konzepte wie in der rumänischen Stadt Brasov, in der sich der bmt nachhaltig und erfolgreich um das Straßenhundeproblem kümmert.

 

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Tetanus beim
Hund – selten aber gefährlich

 

Welcher
Hundehalter kennt das nicht: Der Hund tritt in eine Scherbe, kommt mit der
Schnauze beim Schnüffeln an etwas Spitzes oder bleibt beim Rennen an einer Kante
hängen. In den allermeisten Fällen bleibt dies ohne schwerwiegende Folgen. Doch
in einigen wenigen Fällen erfolgt hierbei die Ansteckung mit dem Erreger des
Tetanus. Das Bakterium Clostridium tetani setzt sich in der Wunde fest, vermehrt
sich und produziert dabei ein Nervengift. Dieses gelangt über die Nerven ins
Rückenmark und Gehirn und schädigt dort Funktionen bestimmter
Nervenzellen.

Krankheitsanzeichen
des so genannten Wundstarrkrampfes treten Tage oder erst Wochen nach der
Infektion auf. Die Krankheitsschwere hängt von der Menge der aufgenommenen
Clostridien ab: Beginnend mit leichter Schwäche, Muskelsteifheit und
unkoordiniertem Gang über Krämpfe, Atembeschwerden bis hin zu Muskelspasmen. In
schweren Fällen kann es durch die Beteiligung der Atemmuskulatur zum
Atemstillstand kommen. Symptome von Tetanus können leicht mit denen von
Vergiftungen verwechselt werden.

Eine Impfung als
Schutz vor Tetanus ist möglich, wird aber meistens nicht vorgenommen, da die
Erkrankung bei Hunden eher selten auftritt. Bei Katzen ist sie noch seltener,
für Menschen oder beispielsweise Pferde stellt Tetanus dagegen eine ernste
Gefährdung dar. „Tetanus beim Hund ist sehr selten. Wer dennoch auf Nummer
sicher gehen will, kann sein Tier impfen lassen“, rät die Tierärztin Dr. Anette
Fach. Sie betont jedoch auch die generelle Wichtigkeit einer guten Behandlung
bei Verletzungen. „Sollte sich der Hund verletzt haben, ist eine gute lokale
Wundversorgung und eine antibiotische Abdeckung wichtig, um eventuell
eingedrungene Clostridien direkt abzutöten."

Sollte es hierfür
zu spät sein: Tetanus ist - rechtzeitig erkannt - behandelbar. Die Infektion
kann mit spezifischen Immunseren, Antibiotika und Medikamenten zur Beruhigung
sowie zur Muskelentspannung behandelt werden. Eine Heilung hängt von der Schwere
der Symptomatik ab. In der Regel dauert diese intensiv-medizinische Versorgung
mehrere Wochen.

 

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Todesfalle Kippfenster
So schützen Sie Ihre Katze

 

Immer wieder gibt es Katzen, die in einem gekippten Fenster hängenbleiben und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Und immer wieder scheint dieses wichtige Thema bei manchen Katzenbesitzern in Vergessenheit zu geraten. Zwischenfälle mit in Kippfenstern eingeklemmten Katzen kommen inzwischen leider so häufig vor, dass man dafür bereits einen Namen hat: das Kippfenster-Syndrom.

 

 

Die von ihren Instinkten gesteuerte Katze wird ein gekipptes Fenster nicht als Hindernis sehen, wenn der Reiz, nach draußen zu gelangen, nur groß genug ist. Wenn sie dann hängen bleibt, bewirken die verzweifelten Befreiungsversuche nur, dass die Situation für das arme Tier  immer schlimmer wird. Zu der Panik, die die Katze  erlebt, kommen Quetschungen der inneren Organe, im schlimmsten Fall Rückenmarksverletzungen mit irreversiblen Lähmungen der Beine und ein lebensbedrohlicher Schock. Sollte die Katze sogar mit dem Kopf hängen bleiben, droht die Strangulation. Viele Katzen machen sich in einer Notsituation auch nicht bemerkbar, so dass sie oft stundenlang nicht entdeckt werden, während sie qualvolle Schmerzen erleiden oder mit dem Tod ringen.

 

 

Daher der dringende Rat an alle Katzenfreunde: Fenster schließen, wenn man die Katze allein zu Hause lässt. Freigänger sollten nur durch eine Katzenklappe ins Freie gelangen können. Manchem hilft ein kleines Hinweisschild als Erinnerung an der Wohnungstür, die Fenster zu schließen. Ist es doch einmal passiert, befreien Sie Ihre Katze ganz vorsichtig aus dem Fenster. Schmerzbedingt könnte sie sich durch Beißen und Kratzen wehren wollen. Bringen Sie das verletzte Tier unbedingt sofort zum Tierarzt und nehmen Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter. Auch wenn Sie keine äußeren Verletzungen sehen, heißt das nicht, dass die Katze nicht behandlungsbedürftig ist. Allein der Schock könnte ein Organversagen auslösen. Lassen Sie die Katze wenn möglich in der vorgefundenen Körperposition und bewegen Sie sie so wenig wie möglich. Decken zur Stabilisierung des Körpers auf dem Weg zum Tierarzt können einer Verschlechterung von Brüchen vorbeugen.
  

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                 Wildtierunfälle: Im Herbst besonders gefährlich

Mehr als 200.000 Wildunfälle pro Jahr

 

In den meisten Fällen hat man keine Zeit, zu reagieren, denn ein Zusammenstoß mit einem Wildtier passiert innerhalb von Sekunden. Die Kräfte, die dabei auf ein Auto einwirken, sind enorm. Kollidiert Rotwild mit einem Auto, das ca. 60 Stundenkilometer fährt, entspricht das durchaus einem Aufprallgewicht von fünf Tonnen - dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten. Gerade die Monate Oktober und November mit den veränderten Witterungs- und Lichtverhältnissen sind besonders unfallträchtig. Das Wild sucht in der Dämmerung nach Futter, also gerade in der Zeit des Berufsverkehrs. 

 

 

Folgende Tipps können helfen, Wildtierunfälle mit dem Auto zu vermeiden:
1. Auf Strecken, die durch den Wald oder an Feldern vorbeiführen, extrem vorsichtig fahren, Abstand halten und bremsbereit sein.
2. Den Waldrand im Auge behalten. 
3. Taucht ein Tier am Straßenrand auf, abblenden und hupen. Grelles Scheinwerferlicht irritiert die Tiere, sie bleiben dann oft regungslos stehen.

 

 

Wenn es dann doch passiert:
1. So schwer verständlich dieser Rat aus tierschützerischer Sicht auch klingen mag: Der Versuch, das Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, schlägt in der Regel fehl. Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, empfiehlt der ADAC, zu bremsen, dabei das Lenkrad festzuhalten und geradeaus zu fahren. Besser kontrolliert aufprallen als unkontrolliert ausweichen, so der ADAC.  
2. Auf jeden Fall stehen bleiben und Ruhe bewahren, Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen und die Polizei rufen. 
3. Verletzte Tiere nicht anfassen; sie könnten aus Schmerz oder - durch den Unfall in Panik geraten - beißen. Ein totes oder verletztes Tier bitte auch nicht mitnehmen. Das gilt als Wilderei und die ist bekanntlich strafbar.
4. Außerdem hilfreich: Sich von der Polizei noch am Unfallort für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Zuhause dann unverzüglich die Versicherung informieren. Wichtig auch, um sein Geld von der Versicherung zu bekommen: Zeugen am Unfallort oder Spuren des Tieres am Auto. 

 

 



Katzenklappe kann den Versicherungsschutz kosten

 

Auch wenn sie einen Segen für Mensch und Katze bedeuten, kann der Einbau einer Katzenklappe aus rechtlicher Sicht jedoch problematisch sein. So kann der unberechtigte Einbau einer Katzenklappe in die Wohnungstür einer Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Aber nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Versicherungsrecht kommt es wegen Katzenklappen zu Streitigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen.

 

 

Mit einem solchen Fall hatte sich z. B. das Amtsgericht Dortmund im Jahre 2008 zu beschäftigen (Urteil vom 31.03.2008, Az. 433 C 10580/07).  Nach einem Einbruch in seine Untergeschosswohnung meldete der Bewohner seiner Hausratversicherung den Vorfall und verlangte, den entstandenen Schaden in Höhe von rund 1.500 € ersetzt zu bekommen. Aufgrund der Schilderung des Vorfalles lehnte die Versicherung die Regulierung des Schadens jedoch ab und verwies auf ihren Haftungsausschluss.

 

 

Passiert war Folgendes: Das betreffende Küchenfenster der Untergeschosswohnung befand sich in einer Höhe von 80 cm über dem Boden, wobei der untere Teil des Fensters feststehend und nur der obere Teil zu öffnen war. Im unteren Teil hatte der Mieter eine Katzenklappe eingebaut. Das Fenster konnte mittels eines arretierbaren Griffs gesichert werden. Dies hatte der Mieter jedoch an jenem Tage vergessen, bevor er seine Wohnung für über 11 Stunden verließ. Durch die Katzenklappe konnten Einbrecher den nicht gesicherten Griff erreichen, das Fenster öffnen und in die Wohnung einsteigen. Nach Ansicht der Versicherung habe hier grob fahrlässiges Handeln vorgelegen für das kein Versicherungsschutz bestehe...

 

 

Lesen Sie hier weiter:  

 

 

www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Katzenklappen

 

 

 

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Australiens Beitrag zum
Klimaschutz:
Tötung von 1,2 Millionen Kamelen

 

Der Klimawandel ist ein hochaktuelles Thema. So
auch in Australien. Dort hat man zur Lösung der Probleme jetzt eine Idee, die
ihresgleichen sucht und Tierschützer auf die Barrikaden treiben dürfte. Weil die
Kamele Methan ausstoßen (was Kühe auch tun), an Wasserstellen ihren Durst
stillen und in der Vegetation Nahrung suchen, mit dem Menschen also um die
gleichen Ressourcen kämpfen, sollen jetzt 1,2 Millionen Kamele getötet werden.
Australien sieht die Tiere als eine "fürchterliche Bedrohung", so der
zuständige Staatssekretär Marc Dreyfus.

Noch absonderlicher ist die Idee, mit dem
Abschlachten der Kamele gleichzeitig CO2-Emissionszertikate zu verkaufen. Die
würden pro getötetem Tier 70 australische Dollar bringen. Die Idee stammt von
dem Unternehmer Timm Moore, der stolz in Spiegel Online verkündet: "Wir sind
eine Nation von Erfindern und reagieren mit innovativen Lösungen auf unsere
Herausforderungen. Das ist ein klassisches Beispiel dafür
."

Der Gesetzesentwurf scheint die Zustimmung aller
Parteien zu haben und dürfte nächste Woche verabschiedet werden. Wenn er
ratifiziert wird, könnte Ende des Jahres ein riesiges Kamelabschlachten in
Australien beginnen.

TASSO fordert alle Tierhalter auf, gegen das
Vorhaben von Australien zu protestieren. "Es kann keine Lösung sein,
Australiens hausgemachtes Problem der Vermehrung der bewusst durch die
Bevölkerung im 19. Jahrhundert angesiedelten Kamele mit solchen
Radikal-Maßnahmen zu begegnen",
empört sich Philip McCreight von
TASSO. "Zusätzlich noch Profit durch Einführung von CO2-Zertifikaten aus dem
Tod der Kamele schlagen zu wollen ist ein Unding!“

Protestieren Sie mit Ihrer Stimme unter: www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Kameltotung

 

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NEIN zur Fristverlängerung für Kosmetik-Tierversuche!

 

Geplant war, dass es ab 2013 in der EU keine an Tieren getestete Kosmetik mehr gibt. Dies wurde in der 7. Änderung der Kosmetik-Richtlinie beschlossen. Jetzt will die Europäische Kommission diesen Termin verschieben. Das bedeutet den Tod für tausende Kaninchen, Ratten, Meerschweinchen und Mäuse.

Seit 2004 sind Tierversuche für Kosmetika und seit 2009 der Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetik-Rohstoffen und Endprodukten verboten. Mit dem Verkaufsverbot soll verhindert werden, dass Firmen ihre Tierversuche einfach in Drittländern vornehmen und dann die Produkte in die EU einführen.

Für einige Ausnahmefälle durften  Tierversuche außerhalb der EU durchgeführt und die so getesteten Produkte noch bis März 2013 in der EU verkauft werden. Die EU-Kommission will diesen Termin nun um mindestens 10 Jahre verschieben. 10 Jahre Tests an vielen unschuldigen Tieren.

Bitte stimmen Sie auf der Seite www.aerzte-gegen-tierversuche.de gegen diese geplante Fristverlängerung und für das Leben! Auf der Seite der „Ärzte gegen Tierversuche“ können Sie sich auch ausführlich zu den Hintergründen des Protestes informieren. 

 

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An dieser Stelle wollen wir uns mit aktuellen Themen, Tipps und Fragen zur Tiervermittlung / Tierhaltung insbesondere zur Hundehaltung an Sie wenden.