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Geben Sie Haus- und Wildtieren Ihre Stimme! Jagdreform in Nordrhein-Westfalen könnte Vorreiter für weitere Bundesländer werden
Im Herbst vergangenen Jahres haben wir Sie über die laufende Novellierung des Jagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen informiert. Gleichzeitig haben wir Ihnen unsere Resolution für ein ökologisches
Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen vorgestellt und Sie gebeten, uns bei der Durchsetzung der Ziele mit Ihrer Stimme zu unterstützen. Jetzt haben wir die Unterschriftenaktion bis zum 26. Januar 2015
verlängert und möchten Sie noch einmal bitten, falls noch nicht geschehen, den Schutz von Haus- und Wildtieren mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Zusammen mit dem BUND, dem Deutschen Tierschutzbund, den Menschen für Tierrechte und weiteren Tier- undUmweltschutz-verbänden setzen wir uns für eine grundlegende Reform des Jagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen ein. Unser Ziel: eine sich an ökologischen Prinzipien und am Tierschutz orientierende Jagdgesetzgebung. Wir haben hierfür zehn Eckpunkte definiert, die berücksichtigt werden müssen, damit dem Tier- und Naturschutz sowie den Ankündigungen des Koalitionsvertrags, das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz auszurichten, entsprochen werden kann.
Alle Punkte der Resolution sind wichtig und zum Wohl der Tiere unumgänglich. Für TASSO steht jedoch die Beendigung des Haustierabschusses durch Jäger gleich an erster Stelle.
Das Wohl der Tiere ist bei TASSO Herzenssache
TASSO engagiert sich rund um die Uhr, um entlaufene Haustiere wohlbehalten und gesund zu ihren Besitzern zurückzubringen. Darum möchten wir alles dafür tun, damit Haustiere nicht zu Opfern der Jagd werden. Allein im vergangenen Jagdjahr wurden laut Angaben des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen fast 8.000 Hauskatzen und 51 Hunde von Jägern erschossen. Eine mögliche Dunkelziffer dürfte sogar weitaus höher sein. Das Gesetz macht es möglich. Laut geltendem Recht dürfen abgeschossen werden: Hauskatzen, wenn sie sich mehr als 200 Meter vom letzten Haus entfernt aufhalten und Hunde, wenn sie „wildernd“ im Jagdbezirk angetroffen werden. Gerechtfertigt wird der Haustierabschuss mit dem Schutz der Wildtiere.
Probleme erkennen, Alternativen aufzeigen und umsetzen TASSO weiß seit vielen Jahren, dass die meisten Hauskatzen in dicht besiedelten Gebieten leben, in denen gar keine Jagd stattfindet. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Katzen keine Gefahr für die Population der in den Gärten lebenden Vögel darstellen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ergeben, dass sich das Problem der Streunerkatzenpopulation nur durch die Kastration der Katzen wirksam bekämpfen lässt. Viele Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und auch die Landesregierung haben bereits unterstützende Maßnahmen, wie beispielsweise den Erlass von Kastrationsverordnungen und die Bereitstellung von Fördermitteln für Kastrationen, eingeleitet. Auch TASSO führt regelmäßig Katzenkastrationsaktionen durch. Darüber hinaus setzt sich TASSO für die bundesweite Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für Hauskatzen mit Freigang ein, um der unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen entgegenzuwirken. Aber auch bei Hunden gibt es tierschutzkonforme Alternativen zum Abschuss. Wildernde Hunde gelten nach der Landeshundeverordnung sogar als „gefährlich“. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und an strenge Auflagen geknüpft. Die Einführung eines Sachkundenachweises, den TASSO bereits seit Jahren fordert und der belegt, dass der Hund erzogen und der Halter ausreichend Sachkunde für die Haltung mitbringt, kann hier ebenfalls Abhilfe schaffen. Für wildlebende Tiere besteht dann keine Gefahr mehr.
Unterstützen auch Sie die Resolution und unterschreiben Sie für eine grundlegende Reform des Jagdrechts. Geben Sie den Tieren eine Chance! Alle Punkte der Resolution sowie das Unterschriftenformular finden Sie hier:
http://www.bund-nrw.de/kampagne_jagdreform_jetzt/#c113323
Denn: Die Jagdreform in Nordrhein-Westfalen könnte Vorreiter für weitere Bundesländer werden, da in diesem Jahr ebenfalls eine Novellierung in Schleswig-Holstein und des Bundesjagdgesetzes geplant
sind sowie 2016 in Niedersachsen. Wichtig: Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail. Damit Ihre Stimme gezählt wird, müssen Sie Ihre Unterschrift mit Klick auf den darin enthaltenen
Link bestätigen. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung!
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Presse-Mitteilung |
Mit dem Hund in den Urlaub: Darauf sollten Sie achten |
Vor dem Start in den wohlverdienten Sommerurlaub gibt es immer genug zu planen und zu organisieren. Wer mit seinem Hund verreisen will, muss auch dessen Wohlergehen während der Fahrt und am Urlaubsort ganz besonders im Auge haben. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise: „Ganz wichtig ist die Registrierung des Hundes in unserer Datenbank“, betont Philip McCreight, Leiter von TASSO. Sollte das Tier während der Autofahrt oder am
Urlaubsort weglaufen, lässt es sich über die registrierten Angaben schneller wiederfinden und exakt dem Besitzer zuordnen. „Sicherster Weg zur Identifizierung ist der vom Tierarzt unter die Haut
des Vierbeiners eingesetzte Transponder mit eindeutiger Kennung“, so McCreight weiter. „Beispielsweise der Minitransponder, der nur etwa so groß ist wie ein Reiskorn.“ Die mit einem
speziellen Scanner ausgelesenen Daten könne ein Tierheim oder Tierarzt an TASSO durchgeben, der Verein würde dann sofort den Besitzer per Handy über den Fund informieren. „Dieser Service ist für alle
Beteiligten vollkommen kostenlos“, betont er.
Fürs Gepäck:
Für die Reiseapotheke:
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TASSO-Tipp: Verletztes Haustier gefunden – Das sollten Sie beachten
Wenn ein verletztes Fundtier nachts vom Finder zum Tierarzt zur Notfallversorgung gebracht wird, kommt es oftmals zu Diskussionen um die anfallenden Behandlungskosten. Denn generell gilt: Die
rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt.
Prinzipiell sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch
häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung durch den Finder erfolgte. Diese Situation bringt die Tierärzte in eine
Zwickmühle. Entweder ziehen sie den Finder für die Kostenübernahme heran, der sich bei Auffinden des Halters diese dann von ihm erstatten lassen müsste. Die Alternative ist, dass sie die Behandlung
kostenlos durchführen. Beide Möglichkeiten stellen im Ergebnis keine gerechte Lösung dar.
Das Gesetz sieht vor, dass der Finder vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das
Ordnungsamt oder nachts die Polizei, über den Fund informiert. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier wirklich verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und
eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen und bleibt
später nicht auf den Behandlungskosten sitzen.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Götting aus dem Jahr 2010 sind die Kommunen dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren
aufzukommen. Dies gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe grundsätzlich einem Tierschutzverein übertragen haben. Grundlage dieser Entscheidung war ein Fall aus dem Südharz. Ein Tierarzt hatte die
Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Da der Finder beim Tierschutzverein niemand
erreicht hatte und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachte er das Tier zum tierärztlichen Notdienst. Der Tierarzt konnte den Katzenhalter nicht ausfindig machen und
machte daraufhin die entstandenen Kosten bei der Kommune geltend. Diese lehnte eine Zahlung jedoch rigoros ab. Der Tierarzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Da die Stadt für die Versorgung
des Tieres zuständig sei, musste sie dem Tierarzt rund 2000 Euro zahlen.
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Vor Gericht: Tödliche Verwechslung - |
Nachdem ein Jäger bereits im August 2012 bei der |
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http://www.tasso.net/Service/Presse/Pressemeldungen
Jetzt muss es nur noch umgesetzt werden, damit das Katzenelend in Zukunft eingeschränkt wird!!!!!!!!!!
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Europäischer Gerichtshof für |
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Damit gab der Gerichtshof einem Der Gerichtshof gelangte jedoch zu der „Mit diesem Urteil können sich |
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Vorsicht beim Autofahren: |
Zirka 3.400 Menschen werden jährlich auf Läuft ein Reh plötzlich über die Straße,
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Verwechslungsgefahr: Katzenbaby im Wald |
Schätzungsweise 5.000 Wildkatzen leben in Eine Wildkatze lebt ohne menschliche Hilfe in der Daher gilt: |
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TASSO warnt vor Reisen nach |
Ein 140 Jahre altes Gesetz sorgt seit Wochen in Da dieses Gesetz auch deutsche Touristen mit "Angesichts der geltenden Rechtslage kann Weitere Informationen und die Antwort der |
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Schlachttiertransporte: Wie ein |
Am 7. Juni 2012 übergaben Vertreter europäischer Dabei räumte Kommissar John Dalli ein, dass die Knapp eine Woche später jedoch dementiert „Durch diesen unerhörten und skandalösen Bitte schreiben Sie jetzt an John Dalli und |
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Europäischer Gerichtshof für |
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Damit gab der Gerichtshof einem Der Gerichtshof gelangte jedoch zu der „Mit diesem Urteil können sich |
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Der Test: Wie heiß wird es im Sommer im |
Die Prognosen, dass der Sommer nun doch noch TASSO hat den zehnminütigen Selbsttest im Auto Sehen Sie TASSO-TV mit dem neuen Moderator Olly |
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Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten |
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Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung. Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen. |
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Rumänisches Verfassungsgericht erklärt
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Das seit Langem geplante Gesetz zur Tötung der Straßenhunde in Rumänien mit dem schlichten Namen PL 912 ist heute vom Verfassungsgericht zur Überarbeitung an die Abgeordnetenkammer zurück gewiesen worden.
Das Gericht entschied in seiner Begründung, dass die Euthanasie von gesunden Hunden nicht verfassungskonform sei. Hoffnung für Tausende Hunde!
"Trotz allem Jubel bei Tierschützern und Tierfreunden muss nun auch intensiv darüber nachgedacht werden, wie den Hunden und letztendlich auch der Bevölkerung geholfen werden kann", so Philip McCreight von TASSO e.V. "Die Zahl der herrenlosen Streuner in Rumänien wird derzeit auf 2 Millionen geschätzt. Das Töten ist mit Sicherheit keine Lösung, das Leben auf der Straße aber auch nicht", weiß McCreight. Petra Zipp vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) kämpft schon seit Jahren für die Straßenhunde in Rumänien. Sie fordert intelligente und langfristige Konzepte wie in der rumänischen Stadt Brasov, in der sich der bmt nachhaltig und erfolgreich um das Straßenhundeproblem kümmert.
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Tetanus beim |
Welcher Krankheitsanzeichen Eine Impfung als Sollte es hierfür |
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Todesfalle Kippfenster |
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Immer wieder gibt es Katzen, die in einem gekippten Fenster hängenbleiben und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Und immer wieder scheint dieses wichtige Thema bei manchen Katzenbesitzern in Vergessenheit zu geraten. Zwischenfälle mit in Kippfenstern eingeklemmten Katzen kommen inzwischen leider so häufig vor, dass man dafür bereits einen Namen hat: das Kippfenster-Syndrom.
Die von ihren Instinkten gesteuerte Katze wird ein gekipptes Fenster nicht als Hindernis sehen, wenn der Reiz, nach draußen zu gelangen, nur groß genug ist. Wenn sie dann hängen bleibt, bewirken die verzweifelten Befreiungsversuche nur, dass die Situation für das arme Tier immer schlimmer wird. Zu der Panik, die die Katze erlebt, kommen Quetschungen der inneren Organe, im schlimmsten Fall Rückenmarksverletzungen mit irreversiblen Lähmungen der Beine und ein lebensbedrohlicher Schock. Sollte die Katze sogar mit dem Kopf hängen bleiben, droht die Strangulation. Viele Katzen machen sich in einer Notsituation auch nicht bemerkbar, so dass sie oft stundenlang nicht entdeckt werden, während sie qualvolle Schmerzen erleiden oder mit dem Tod ringen.
Daher der dringende Rat an alle Katzenfreunde: Fenster schließen, wenn man die Katze allein zu Hause lässt. Freigänger sollten nur durch eine Katzenklappe ins Freie gelangen
können. Manchem hilft ein kleines Hinweisschild als Erinnerung an der Wohnungstür, die Fenster zu schließen. Ist es doch einmal passiert, befreien Sie Ihre Katze ganz vorsichtig aus dem Fenster.
Schmerzbedingt könnte sie sich durch Beißen und Kratzen wehren wollen. Bringen Sie das verletzte Tier unbedingt sofort zum Tierarzt und nehmen Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter. Auch
wenn Sie keine äußeren Verletzungen sehen, heißt das nicht, dass die Katze nicht behandlungsbedürftig ist. Allein der Schock könnte ein Organversagen auslösen. Lassen Sie die Katze wenn möglich
in der vorgefundenen Körperposition und bewegen Sie sie so wenig wie möglich. Decken zur Stabilisierung des Körpers auf dem Weg zum Tierarzt können einer Verschlechterung von Brüchen vorbeugen. |
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Wildtierunfälle: Im Herbst besonders gefährlich
Mehr als 200.000 Wildunfälle pro Jahr
In den meisten Fällen hat man keine Zeit, zu reagieren, denn ein Zusammenstoß mit einem Wildtier passiert innerhalb von Sekunden. Die Kräfte, die dabei auf ein Auto einwirken, sind enorm. Kollidiert Rotwild mit einem Auto, das ca. 60 Stundenkilometer fährt, entspricht das durchaus einem Aufprallgewicht von fünf Tonnen - dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten. Gerade die Monate Oktober und November mit den veränderten Witterungs- und Lichtverhältnissen sind besonders unfallträchtig. Das Wild sucht in der Dämmerung nach Futter, also gerade in der Zeit des Berufsverkehrs.
Folgende Tipps können helfen, Wildtierunfälle mit dem Auto zu vermeiden:
1. Auf Strecken, die durch den Wald oder an Feldern vorbeiführen, extrem vorsichtig fahren, Abstand halten und bremsbereit sein.
2. Den Waldrand im Auge behalten.
3. Taucht ein Tier am Straßenrand auf, abblenden und hupen. Grelles Scheinwerferlicht irritiert die Tiere, sie bleiben dann oft regungslos stehen.
Wenn es dann doch passiert:
1.
So schwer verständlich dieser Rat aus tierschützerischer Sicht auch klingen mag: Der Versuch, das Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, schlägt in der Regel fehl. Wenn der Zusammenstoß
unvermeidbar ist, empfiehlt der ADAC, zu bremsen, dabei das Lenkrad festzuhalten und geradeaus zu fahren. Besser kontrolliert aufprallen als unkontrolliert ausweichen, so der
ADAC.
2. Auf jeden Fall stehen bleiben und Ruhe bewahren, Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen und die Polizei rufen.
3. Verletzte Tiere nicht anfassen; sie könnten aus Schmerz oder - durch den Unfall in Panik geraten - beißen. Ein totes oder verletztes Tier bitte auch nicht mitnehmen. Das gilt als
Wilderei und die ist bekanntlich strafbar.
4. Außerdem hilfreich: Sich von der Polizei noch am Unfallort für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Zuhause dann unverzüglich die Versicherung informieren. Wichtig
auch, um sein Geld von der Versicherung zu bekommen: Zeugen am Unfallort oder Spuren des Tieres am Auto.
Katzenklappe kann den Versicherungsschutz kosten
Auch wenn sie einen Segen für Mensch und Katze bedeuten, kann der Einbau einer Katzenklappe aus rechtlicher Sicht jedoch problematisch sein. So kann der unberechtigte Einbau einer Katzenklappe in die Wohnungstür einer Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Aber nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Versicherungsrecht kommt es wegen Katzenklappen zu Streitigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen.
Mit einem solchen Fall hatte sich z. B. das Amtsgericht Dortmund im Jahre 2008 zu beschäftigen (Urteil vom 31.03.2008, Az. 433 C 10580/07). Nach einem Einbruch in seine Untergeschosswohnung meldete der Bewohner seiner Hausratversicherung den Vorfall und verlangte, den entstandenen Schaden in Höhe von rund 1.500 € ersetzt zu bekommen. Aufgrund der Schilderung des Vorfalles lehnte die Versicherung die Regulierung des Schadens jedoch ab und verwies auf ihren Haftungsausschluss.
Passiert war Folgendes: Das betreffende Küchenfenster der Untergeschosswohnung befand sich in einer Höhe von 80 cm über dem Boden, wobei der untere Teil des Fensters feststehend und nur der obere Teil zu öffnen war. Im unteren Teil hatte der Mieter eine Katzenklappe eingebaut. Das Fenster konnte mittels eines arretierbaren Griffs gesichert werden. Dies hatte der Mieter jedoch an jenem Tage vergessen, bevor er seine Wohnung für über 11 Stunden verließ. Durch die Katzenklappe konnten Einbrecher den nicht gesicherten Griff erreichen, das Fenster öffnen und in die Wohnung einsteigen. Nach Ansicht der Versicherung habe hier grob fahrlässiges Handeln vorgelegen für das kein Versicherungsschutz bestehe...
Lesen Sie hier weiter:
www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Katzenklappen
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Australiens Beitrag zum |
Der Klimawandel ist ein hochaktuelles Thema. So Noch absonderlicher ist die Idee, mit dem Der Gesetzesentwurf scheint die Zustimmung aller TASSO fordert alle Tierhalter auf, gegen das Protestieren Sie mit Ihrer Stimme unter: www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Kameltotung |
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NEIN zur Fristverlängerung für Kosmetik-Tierversuche! |
Geplant war, dass es ab 2013 in der EU keine an Tieren getestete Kosmetik mehr gibt. Dies wurde in der 7. Änderung der Kosmetik-Richtlinie beschlossen. Jetzt will die Europäische Kommission diesen Termin verschieben. Das bedeutet den Tod für tausende Kaninchen, Ratten, Meerschweinchen und Mäuse. Seit 2004 sind Tierversuche für Kosmetika und seit 2009 der Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetik-Rohstoffen und Endprodukten verboten. Mit dem Verkaufsverbot soll verhindert werden, dass Firmen ihre Tierversuche einfach in Drittländern vornehmen und dann die Produkte in die EU einführen. Für einige Ausnahmefälle durften Tierversuche außerhalb der EU durchgeführt und die so getesteten Produkte noch bis März 2013 in der EU verkauft werden. Die EU-Kommission will diesen Termin nun um mindestens 10 Jahre verschieben. 10 Jahre Tests an vielen unschuldigen Tieren. Bitte stimmen Sie auf der Seite www.aerzte-gegen-tierversuche.de gegen diese geplante Fristverlängerung und für das Leben! Auf der Seite der „Ärzte gegen Tierversuche“ können Sie sich auch ausführlich zu den Hintergründen des Protestes informieren. |
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An dieser Stelle wollen wir uns mit aktuellen Themen, Tipps und Fragen zur Tiervermittlung / Tierhaltung insbesondere zur Hundehaltung an Sie wenden.